Wer Erfahrung im See-Segeln will oder sie nachweisen muss, tut dies mit dem Erwerb des freiwilligen – amtlichen Führerscheins: „Sportküstenschifferschein“ (SKS). Der gilt für ein Fahrgebiet bis 12 sm vor der Küste. Kontrolliert die Polizei, will sie bei uns immer nur den SBF-See sehen. Aber in manchen europäischen Nachbarländern ist der SKS vorgeschrieben.
Auch hier gilt, Vercharterer sind gegenüber ihren Versicherungen auf der sicheren Seite, wenn der Skipper mit dem SKS den Erfahrungsnachweis im Umgang mit Seeschiffen erbringt. Manche Versicherer haben in ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ausdrücklich aufgeführt, dass der Schiffsführer über eine Befähigung zum Führen einer Yacht für das vorgesehene Fahrtgebiet (bis 12 sm) verfügt. Der SKS kann als reiner Motorboot- oder als Segel-/Motorbootschein abgelegt werden. Die HSGE fährt sehr selten auf reinen Motorbooten.
Theoretische Ausbildung
- Navigation
- Seemannschaft
- Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde
- Motor
- Arbeit mit deutschen und englischen Seekarten und Seebüchern.
Praktische Ausbildung
- 2 Wochen, min. 300 sm Törn auf Segelyacht
- Sicherheitseinweisung
- Ausrüstung
- Umgang mit Schiff und Crew im Hafen und auf See
- Ablegen, Anlegen, Boje über Bord Manöver unter Segeln und Motor
- Notfallmaßnahmen
- Technik an Bord
- Praktische Anwendung und Umsetzung theoretischer Inhalte
Abschließend und optional Praxisprüfung (Adria, Ostsee, Elba). Zeit und Revier sind abhängig davon, wie sich Kursteilnehmer unter Berücksichtigung z. B. hinsichtlich Urlaub, Prüfungen, Kosten und Kinderversorgung zusammen finden können. Die Planung zum Praxistörn läuft ab Anfang November.
Kursgebühr
Die Kursgebühr und mögliche Kombinationen können im Kursplan eingesehen werden.